Bund erhält keine Kompetenz für Finanzierung nach schwerem Erdbeben

Der Bund erhält vom Parlament keine Kompetenz für eine Finanzierungslösung zur Behebung von Gebäudeschäden im Falle eines schweren Erdbebens.
So stellte sich der Basler Historienmaler Karl Jauslin (1842-1904) das Erdbeben von Basel vor, das die Stadt selbst und das Gebiet im Umkreis von 50 Kilometern im Jahr 1356 heimgesucht hatte: Unter anderem war damals das Dach des Münsters ins Kirchenschiff gestürzt, Häuser brachen ein und gerieten in Brand; Die Flammen sollen Überlieferungen zufolge acht Tage gewütet haben.
im Nationalrat, mit einem Kompromiss eine Mehrheit zu finden.
Als schwerwiegend gelten Erdbeben, die Gebäudeschäden von mindestens 0,2 Prozent der Gebäudeversicherungssumme verursachen. Die Deckung hätte sich nur auf die Schäden erstreckt, die diesen Mindestwert übertroffen hätten.
Nationalrat wurde eine emotionale Debatte geführt.
grossmehrheitlich die Fraktionen von FDP und SVP.
Medienmitteilung zu Wort und zeigte sich erleichtert.
ihrem Communiqué einen anderen Ton ein.
Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist.
Erdbebenschäden versichert.



