Bünde: Mann wegen sexueller Handlungen an Leichen im Krankenhaus zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde in Nordrhein-Westfalen muss ein 40-Jähriger voraussichtlich für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld sah es nach dem umfassenden Geständnis des Mannes als erwiesen an, dass der Familienvater sich sexuell mehrfach an Toten im Kühlraum des Krankenhauses vergangen hatte. Der Mann hatte kurz vor den Taten seinen Job im Krankenhaus verloren, aber weiterhin Zugang zum Gebäude.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist noch eine Überprüfung, die sogenannte Revision, durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft beantragt hatte. Es verurteilte den Mann wegen der Störung der Totenruhe, des Diebstahls, des Wohnungseinbruchs, zweier versuchter Brandstiftungen und des Besitzes von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Der 40-Jährige hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Einbrüche begründete er mit einer Suchtproblematik und dem Geldbedarf zur Finanzierung seiner Sucht.
Der Vorsitzende Richter Thorsten Bolte sagte in der Urteilsbegründung, der Mann habe sich zwar eingelassen, aber nicht erklärt, wie es zu den Taten an den Leichen gekommen sei. Der Fall sei schwer erklärbar und beschäftige einen Richter nur selten in seiner Laufbahn, sagte Bolte.




