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Behörde: Vater darf Falschparker vor Schule an Polizei melden
Die bayerische Datenschutzbehörde hat daraufhin ein Verfahren gegen den Münchner eingeleitet.
Außerdem wird berichtet: Die hat nun entschieden: Der Vater darf weiter Falschparker fotografieren.
Ein weiterer bestätigter Punkt: Das Ergebnis des Verfahrens sei überraschend und erfreulich, reagiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH).