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Elf Jahre nach Tod bei Hausgeburt: Ehemalige Hebamme muss drei Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht Verden hat die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Außerdem wird berichtet: Mit dem Urteil vom Montag folgte das Gericht der Sprecherin zufolge der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Ein weiterer bestätigter Punkt: Die Verteidigung der Frau hatte in dem Verfahren dagegen auf eine einjährige Bewährungsstrafe plädiert.

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