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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Urteil: Weitergabe von Flensburger Punkten verboten
Wer versucht, wegen eines Verkehrsvergehens erteilte Punkte in Flensburg an Unbeteiligte weiterzugeben, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Außerdem wird berichtet: Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Mittwoch mitteilte, lehnte das Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die noch junge Regelung im Straßenverkehrsgesetz ab.
Ein weiterer bestätigter Punkt: Damit bleibt der Handel mit Punkten verboten.